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© 2004 |  Anwaltssozietät | GbR
Meyer-Volland, Speck
 
 Interessensvertretung                    

Die Mandatierung erfolgt durch Erteilung einer Vollmacht, die den Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung, die Korrespondenz mit allen Beteiligten sowie selbstverständlich die Wahrnehmung anstehender Gerichtstermine. Nicht zuletzt beinhaltet eine erfolgreiche Interessensvertretung auch die eventuell notwendige Vollstreckung aus einem erstrittenen Urteil.

Während der Durchführung des Mandates übermitteln wir Kopien aller für den Fortgang der Angelegenheit wesentlichen Schreiben, und zwar sowohl der diesseitig verfassten als auch derjenigen der Gegenseite, ferner Kopien der Gerichts-Mitteilungen über anberaumte Verhandlungstermine und nach deren Wahrnehmung Terminsberichte über den Verlauf der Verhandlung.

Fristenkontrolle und Terminsüberwachung werden selbstverständlich von unserem Büro übernommen. Rechtzeitig weisen wir auf eventuell nötige weitere Besprechungstermine hin. Umfassende und zeitnahe Information ist Grundlage unserer Tätigkeit. Anwälte und Kanzlei-Mitarbeiterinnen stehen bei dann noch offenen Fragen auch telefonisch zur Verfügung.

Nach Abschluß der Angelegenheit fertigen wir unter Rückübermittlung der uns überlassenen Unterlagen ein Mandatsabschluss-Schreiben.

 
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