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© 2004 | Anwaltssozietät | GbR
Meyer-Volland, Speck
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Interessensvertretung |
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Die Mandatierung erfolgt durch Erteilung einer Vollmacht,
die den Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung
Ihrer Interessen beauftragt.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung,
die Korrespondenz mit allen Beteiligten sowie selbstverständlich
die Wahrnehmung anstehender Gerichtstermine. Nicht zuletzt beinhaltet
eine erfolgreiche Interessensvertretung auch die eventuell notwendige
Vollstreckung aus einem erstrittenen Urteil.
Während der Durchführung des Mandates übermitteln
wir Kopien aller für den Fortgang der Angelegenheit wesentlichen
Schreiben, und zwar sowohl der diesseitig verfassten als
auch derjenigen der Gegenseite, ferner Kopien der Gerichts-Mitteilungen
über anberaumte Verhandlungstermine und nach deren Wahrnehmung
Terminsberichte über den Verlauf der Verhandlung.
Fristenkontrolle und Terminsüberwachung werden selbstverständlich
von unserem Büro übernommen. Rechtzeitig weisen wir auf
eventuell nötige weitere Besprechungstermine hin. Umfassende
und zeitnahe Information ist Grundlage unserer Tätigkeit.
Anwälte und Kanzlei-Mitarbeiterinnen stehen bei dann noch offenen
Fragen auch telefonisch zur Verfügung.
Nach Abschluß der Angelegenheit fertigen wir unter Rückübermittlung
der uns überlassenen Unterlagen ein Mandatsabschluss-Schreiben.
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Ihre
Meinung ist uns wichtig.
Welches weitere Service-Angebot
würde Ihr Interesse finden? |
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infoRecht |
Urteile und Entscheidungen
aus vielen Rechtsgebieten. |
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