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Jede einzelne Angelegenheit erhält in unserer Kanzlei eine
eigene Akte mit individuellem Aktenzeichen (z.B. 1234/03),
welches Sie auch auf jedem unserer Schreiben im Betreff finden.
Die Angabe des jeweiligen Aktenzeichens erleichtert die zutreffende
und genaue Zuordnung der Schriftstücke.
Auch bei telefonischen Rückfragen ist es deshalb sinnvoll,
auf das jeweilige Aktenzeichen Bezug zu nehmen. Dies kann insbesondere
unseren Mitarbeiterinnen die Bearbeitung oder Weiterleitung Ihrer
Rückfragen enorm erleichtern. In vielen Fällen können
eventuell noch offengebliebene Informations-Wünsche schon am
Telefon durch unsere Rechtsanwaltsfachangestellten erfüllt
werden.
Zeitnahe, umfassende Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt ist
die Basis einer erfolgreichen Interessensvertretung. Deshalb werden
Sie während des gesamten Mandats schriftlich (per Post oder
Telefax sowie in dringenden Fällen auch per Telefon) über
sämtliche Vorgänge innerhalb Ihrer Angelegenheit in Kenntnis
gesetzt.
Sollte eine telefonische Abstimmung mit Ihrem anwaltlichen Ansprechpartner
notwendig sein, sind wir bemüht, Sie unmittelbar bei Ihrem
Anruf telefonisch zu verbinden. Ist dies einmal nicht möglich,
kann auch gerne ein anwaltlicher Rückruf vereinbart werden.
Die Anwaltskanzlei Meyer-Volland, Speck ist ganzjährig
für Sie da, auch in den Ferien.
Urlaubszeiten von Anwälten und Personal werden so organisiert,
dass die Kanzlei jederzeit in gewohnter Zuverlässigkeit arbeitet.
Und für den Fall, dass der Ihnen vertraute Anwalt einmal urlaubsbedingt
abwesend sein sollte, haben wir innerhalb unserer Kanzlei ein sehr
genaues Vertretungssystem entwickelt.
So ist sichergestellt, dass Ihre Angelegenheiten auch in der Urlaubszeit
verantwortungsvoll überwacht und sachgemäß bearbeitet
werden.
Was die Kommunikation per e-mail betrifft, weisen wir darauf hin,
dass diese Kommunikationsschiene durch technische Unwägbarkeiten
(bis hin zum möglichen Verlust der e-mail-Nachricht) nicht
hinreichend sicher ist, so dass wir empfehlen, das Instrument e-mail
nicht zur Übermittlung fristgebundener Informationen einzusetzen.
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