|
Zunächst sollte telefonisch ein persönlicher Gesprächstermin
vereinbart werden, was in der Regel kurzfristig möglich ist.
Meist wird bei der Terminsvereinbarung -entweder auf Wunsch des
Mandanten oder in Abstimmung mit der Sekretärin- der anwaltliche
Ansprechpartner
festgelegt.
Zu diesem Besprechungstermin sollten wenn möglich die zur
Angelegenheit gehörenden Unterlagen
mitgebracht werden.
Im Zentrum der Besprechung stehen sodann die Sach- und Rechtslage,
die entsprechende Rechtsberatung sowie die Abstimmung des
weiteren Vorgehens. Geprüft werden aber auch Kostenfrage und
Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
oder staatliche Prozesskostenhilfe.
Normalerweise finden die Termine während unserer Bürozeiten
in der Kanzlei statt. Im Einzelfall und nach persönlicher telefonischer
Abstimmung mit dem Anwalt / der Anwältin sind Besprechungstermine
auch außerhalb unserer Bürozeiten, etwa abends, möglich.
Telefonische Terminsvereinbarung : 02401 - 91820
|