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 Besprechungstermin                    

Zunächst sollte telefonisch ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden, was in der Regel kurzfristig möglich ist. Meist wird bei der Terminsvereinbarung -entweder auf Wunsch des Mandanten oder in Abstimmung mit der Sekretärin- der anwaltliche Ansprechpartner festgelegt.

Zu diesem Besprechungstermin sollten wenn möglich die zur Angelegenheit gehörenden Unterlagen mitgebracht werden.

Im Zentrum der Besprechung stehen sodann die Sach- und Rechtslage, die entsprechende Rechtsberatung sowie die Abstimmung des weiteren Vorgehens. Geprüft werden aber auch Kostenfrage und Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung oder staatliche Prozesskostenhilfe.

Normalerweise finden die Termine während unserer Bürozeiten in der Kanzlei statt. Im Einzelfall und nach persönlicher telefonischer Abstimmung mit dem Anwalt / der Anwältin sind Besprechungstermine auch außerhalb unserer Bürozeiten, etwa abends, möglich. Telefonische Terminsvereinbarung : 02401 - 91820

 
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