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Meyer-Volland, Speck
 
 wichtige Unterlagen                     

Schon zum ersten Besprechungstermin sollten die Unterlagen, die in Zusammenhang mit der zu besprechenden Angelegenheit stehen könnten, mitgebracht werden.

Allgemeine
Unterlagen
 
der bis dahin gewechselte Schriftverkehr eigene Schreiben, Schreiben der Gegenseite etc.
 
amtliche Schriftstücke von Behörden oder Gerichten Diese Schriftstücke sollten zusammen mit dem Briefumschlag mitgebracht werden, der die erfolgte Zustellung ausweist. Nur so kann nämlich eine zutreffende Berechnung gerichtlich gesetzter Fristen erfolgen.
   
vorliegende Urkunden, Verträge, Gutachten etc. Alle Schriftstücke, die zu dieser Sache gehören
   
evt. Rechtsschutzversicherungs-Police benötigt werden Name der Rechtsschutzversicherung und die Versicherungsschein-Nummer.
   
evt. Unterlagen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe z.B::
Lohnbescheinigung
Arbeitslosengeld- / Sozialhilfebewilligungsbescheid
Belege über wiederkehrende Ausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge)
Mietvertrag / Belege über Betriebskosten (Strom / Wasser / Heizung)
Belege für evt.bestehende Verbindlichkeiten und deren Bedienung (Darlehensverträge / Kontoauszüge)
   
Spezielle
Unterlagen
 
in Verkehrsunfallsachen bei polizeilicher Unfallaufnahme die polizeiliche Unfallmitteilung / evt. Sachverständigen-Gutachten / Kostenvoranschlag
  Im Einzelfall (z.B. bei geringfügigem Schaden oder unklarer Sach- und Rechtslage) kann es sinnvoll sein, über die Einholung eines Gutachtens erst nach anwaltlicher Beratung zu entscheiden.
   
in Ehe-, Familien-
und Unterhaltssachen
Heiratsurkunde / Familienstammbuch
Belege über das Familieneinkommen
(Lohn- oder Gehaltsnachweise,
Belege über sonstiges Vermögen)
   
in Bußgeldsachen
oder Strafsachen
evt. vorliegende Schreiben der Polizei,
der Staatsanwaltschaft, der Bußgeldbehörde.
  FRIST : gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist innerhalb von  2 Wochen  Rechtsmittel einzulegen.
   
in Arbeitsrechtssachen Arbeitsvertrag / Lohnbescheinigungen
evt. vorliegendes Kündigungsschreiben
  FRIST : eine Kündigungsschutzklage ist binnen  3 Wochen  seit Zugang der Kündigung zu erheben.
   
in Sozialrechtssachen das letzte Schreiben der Leistungsbehörde / evt. schon vorliegender Ablehnungsbescheid oder Widerspruchsbescheid / evt. Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
  FRIST : gegen einen Widerspruchsbescheid ist innerhalb  von 1 Monat Klage einzureichen.
   
in Mietsachen Mietvertrag
evt. Kündigungsschreiben
evt. Nebenkostenabrechnung
   

in Versicherungssachen

Versicherungspolice
nebst Versicherungsbedingungen
evt. das Ablehnungsschreiben der Versicherung
   
 
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