|
Alkohol am Steuer gehört immer noch zu den häufigsten Unfallursachen.
Deshalb drohen harte Geldstrafen, viele "Punkte" und
der Entzug der Fahrerlaubnis: der Führerschein muss neu beantragt
werden.
Wichtig : schon ab 0,3 Promille kann Alkohol am
Steuer drastische Folgen haben, nicht nur für die Strafbemessung,
sondern auch für die Leistungen von Haftpflicht- und KFZ-Versicherung.
Die Folgen von "Alkohol am Steuer" richten
sich nach gestaffelten Promillegrenzen (von 0,3 bis 1,6 Promille) und
nach individueller Situation : Kontrolle mit oder ohne Anzeichen von Fahruntüchtigkeit
oder Beteiligung an einem Unfall. Die jeweiligen Konstellationen bedingen unterschiedliche
Rechtsfolgen.
- Anders als bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten handelt es sich bei "Alkohol
am Steuer" zumeist um eine Straftat.
- Bei Alkoholfahrt droht nicht (wie bei anderen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten)
das sogenannte "Fahrverbot", sondern der "Entzug
der Fahrerlaubnis" mit der Folge, dass der Führerschein
neu beantragt werden muss.
- Der Nachweis von minimalem Blutalkohol kann im Schadensfall als Schuldbeweis
gewertet werden.
- Fahren mit 0,3 Promille kann bei zusätzlicher Feststellung
von Anzeichen einer Fahrunsicherheit als Straftatbestand gewertet werden.
- Fahren mit 0,5 Promille (relative Fahruntüchtigkeit)
ist auch ohne Feststellung von Fahrunsicherheit rechtswidrig.
- Dem Blutalkoholwert 0,5 Promille ist der Atemalkoholwert 0,25
mg/l gleichgestellt. Auch Atemalkoholmessungen können in Gerichtsverfahren
als Beweismittel dienen.
- Fahren mit 1,1 Promille oder mehr ist -auch ohne jegliche
alkoholbedingten Ausfallerscheinungen- immer eine Straftat
("absolute Fahrunsicherheit").
- Auch minimale Alkoholisierung des Fahrers kann sich im Zusammenhang
mit Schadensersatzansprüchen Dritter als haftungsverschärfend
auswirken.
- In der Haftpflichtversicherung kann eine Kündigung des Versicherungsvertrags
durch den Versicherer erfolgen. Ferner kann der alkoholisierte Fahrer
in Regress genommen werden.
- Wegen "grober Fahrlässigkeit" kann Leistungsfreiheit
des KFZ-Versicherers eintreten mit der Folge, dass der alkoholisierte
Fahrer wegen des Schadens am eigenen Fahrzeug keine Leistung aus der
eigenen Fahrzeugversicherung bekommt.
Hier klicken zur online-Berechnung
der Rechtsfolgen.
|