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  Service | Verjährungsfristen  
 
 
Art des Anspruchs Frist Fristbeginn
         
Ansprüche, deren Verjährung nicht besonders geregelt ist 3 Jahre Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
Ansprüche auf regelmäßige Leistungen, auch zukünftige 3 Jahre Rechtskraft der Entscheidung
Ansprüche auf Herausgabe an Eigentum 30 Jahre Rechtskraft der Entscheidung
Ansprüche aus vollstreckbaren Urkunden, Vergleichen, Titeln 30 Jahre Rechtskraft der Entscheidung
  rechtskräftig festgestellte Ansprüche 30 Jahre Rechtskraft der Entscheidung
  erbrechtliche Ansprüche 30 Jahre Rechtskraft der Entscheidung
         
Ansprüche auf Gewährleistung aus Kaufverträgen      
  aufgrund eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes: 30 Jahre Übergabe der Sache
  aufgrund eines Mangels am Bauwerk 5 Jahre Übergabe der Sache
  bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer 10 Jahre Übergabe der Sache
  im übrigen 2 Jahre Übergabe der Sache
         
Ansprüche auf Gewährleistung aus Werkverträgen      
  bei Planungs- und Überwachungsleistungen 5 Jahre Abnahme
  bei Herstellung, Wartung, Veränderung einer Sache 2 Jahre Abnahme
  bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Unternehmer 10 Jahre Abnahme
  im übrigen 2 Jahre Abnahme
         
Ansprüche aus Reisevertrag wegen Mangels der Reise 2 Jahre vertraglich letzter Reisetag
Ansprüche auf Schadensersatz bei Verletzung des Lebens oder der Freiheit 30 Jahre Begehung der Handlung
Ansprüche auf Schadensersatz gegen Hersteller eines fehlerhaften Produktes 10 Jahre Fälligkeit des Anspruchs
 
 
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Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
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