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Im Monat Juni 2006 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
- Umsatzsteuerzahler (Monatszahler):
Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer -mittels Barzahlung und Zahlung
per Scheck-
bis Montag, den 12. Juni 2006.
- Lohnsteuerzahler (Monatszahler):
Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer -mittels Barzahlung und Zahlung
per Scheck-
bis Montag, den 12. Juni 2006.
- Einkommensteuerzahler (vierteljährlich):
Vorauszahlung bis Montag, den 12. Juni 2006.
- Kirchensteuerzahler (vierteljährlich):
Vorauszahlung bis Montag, den 12. Juni 2006.
- Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich):
Vorauszahlung bis Montag, den 12. Juni 2006.
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Bitte beachten Sie:
Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist
bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto
des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 15. Juni 2006. In den Bundesländern,
in denen der 15. Juni 2006 ein Feiertag ist, endet die Frist am Freitag,
den 16. Juni 2006. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen,
dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung
und Zahlung per Scheck gilt!
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