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Was ist eigentlich Sozialrecht ?
Artikel in der Sonderveröffentlichung "Recht"
Aachener Nachrichten
Aachener Zeitung
 

Landläufig unbekannt ist, welch umfangreiche Rechtsmaterien sich hinter dem Begriff des Sozialrechts verbergen. Was also ist Sozialrecht und was tut der in diesem Bereich besonders ausgebildete Fachanwalt für Sozialrecht? Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Sozialrecht alle die Rechtsgebiete umfasst, für die im Streitfall das Sozialgericht zur Entscheidung berufen ist. Über Streitfälle betreffend die Sozialhilfe entscheidet übrigens das Verwaltungsgericht.

Das Sozialgericht entscheidet über Streitfälle aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise, ob die Krankenkasse gewisse Heilmittel (z.B. Therapien, Massagen) oder Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Fahrstuhl), Kuren oder Krankengeld gewähren muss. Auch das Vertragsarztrecht und das Recht der Leistungserbringer, also z.B. Krankenhäuser, Pflegedienste und Pflegeheime, Optiker, Krankengymnasten, Apotheken gehört übrigens dazu. Eng damit verknüpft ist das Recht der Pflegeversicherung. Geht es für Pflegeheime häufig um Vergütungsfragen, so ist für den Pflegebedürftigen von Wichtigkeit, welcher Pflegestufe er zuzuordnen ist, da hiervon beispielsweise die Höhe des monatlichen Pflegegeldes abhängt.

Von existentieller Bedeutung für Versicherte im Bereich der Rentenversicherung sind Rechtsstreite, bei denen es um die Gewährung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht. Das Pendant aus dem Bereich der privaten Versicherung hierzu sind Rechtsstreite um Renten aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Regel vor den Landgerichten. Mit dem Arbeitsamt wird im Bereich der Arbeitslosenversicherung häufig gestritten um die Gewährung von Arbeitslosengeld oder -hilfe, insbesondere bei der Verhängung einer Sperrzeit. Hat jemand einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten, oder steht das Vorliegen einer Berufskrankheit in Rede, ist mit den Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung um die Gewährung einer Verletztenrente zu streiten.

Typische Streitfälle im Schwerbehindertenrecht sind solche mit dem Versorgungsamt über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB), der für den Erhalt diverser Vergünstigungen von Bedeutung ist, oder Streitigkeiten um die Gewährung von Nachteilsausgleichen (z.B. Merkzeichen "G" für Gehbehinderte). Um Renten geht es oft im sozialen Entschädigungsrecht für Opfer von Kriminaltaten, Wehr- oder Zivildienstgeschädigten, Impfgeschädigten oder Kriegsopfern. Streitig sind mitunter auch Leistungen der sozialen Förderung, wie Erziehungsgeld, Wohngeld oder BaföG.

Sozialrechtliche Verfahren werden in der Regel durch einen Antrag eingeleitet, über den der Leistungsträger durch Bescheid entscheidet. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden, über den durch Widerspruchsbescheid entschieden wird. Erst dann kann neuerlich binnen Monatsfrist Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei sozialrechtlichen Streitigkeiten die nach § 116 BRAGO anfallenden Rechtsanwaltsgebühren für die anwaltliche Vertretung vor dem Sozialgericht, mit einer Ausnahme übernehmen sie aber nicht die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im Widerspruchsverfahren. Bei Bedürftigkeit kann für die Interessenwahrnehmung vor dem Sozialgericht aber Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auskunft gibt ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Sozialrecht.

Ralf H. Speck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
© 2003
 
 
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Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
 
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