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Geboren am 26.10.1952 in Aachen, studierte er Rechtswissenschaften
an der Universität zu Köln und legte im Oktober 1979 sein
erstes Staatsexamen sowie im Februar 1982 sein zweites Staatsexamen
ab. Bereits während der Referendarzeit nebenberuflich in einer
größeren Anwaltskanzlei tätig, fiel die Entscheidung
zur anwaltlichen Niederlassung nicht schwer. In den ersten Jahren
seiner anwaltlichen Tätigkeit kam er in Kontakt mit einer Reihe
mittelständischer und handwerklicher Mandanten. Von daher fand
bereits früh eine Spezialisierung auf die Gebiete des Baurechtes,
des Vertrags- und des Gesellschaftsrechtes statt. Ebenfalls wurde
das Familien- und Erbrecht zu einem Tätigkeitsschwerpunkt ausgebaut,
weil es häufig Bezüge zu unternehmerischen Tätigkeiten
aufweist.
Seit dem 01.01.1991 verlegte er seinen Kanzleisitz an den jetzigen
Kanzleiort, und zwar unter Übernahme der bis dahin dort praktizierenden
Anwaltskanzlei Dr. Hugo Kehr. Seitdem wurden die Kanzleiräumlichkeiten,
die ursprünglich ca. 110 qm umfaßt hatten, wegen des
gegebenen Erfolges stetig auf einen Umfang von jetzt ca.410 qm fast
vervierfacht. Herr Meyer-Volland ist seit Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Baurecht im Deutschen Anwaltsverein sowie des weiteren Mitglied
im Deutschen Forum für Erbrecht.
Seit dem Jahre 1998 ist Herr Meyer-Volland Mitglied und seit dem
Jahre 2001 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates einer
der größten Mittelstandsbanken der Region Aachen. Spätestens
seitdem ist als weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit auch
das Bankenrecht hinzugetreten.
Ab Oktober 2002 ist Rechtsanwalt Meyer-Volland zusätzlich bei
dem Oberlandesgericht Köln zugelassen und damit zur Prozessvertretung
vor allen deutschen Oberlandesgerichten berechtigt.
In seiner gering verbleibenden Freizeit ist Herr Meyer-Volland
der Musik und der Malerei zugetan.
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