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Am 8.12.04 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften
über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie über den
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches
Recht um.
Neu: Informationspflicht und Widerrufsrecht
Durch die Neuregelungen sollen Verbraucher besser geschützt
werden, die z.B.
- Kredite per Post aufnehmen,
- eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet
abschließen oder
- eine Geldanlage per Fax erwerben.
Die Anbieter sind zu umfassender Information verpflichtet.
Dem Verbraucher steht nun grundsätzlich ein vierzehntägiges
Widerrufsrecht -wie auch im Versandhandel- zu. Die bisher
geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge klammerten
nach der "allgemeinen" Fernabsatzrichtlinie von
1997 Finanzdienstleistungen aus. Die Neuregelung schließt
diese Lücke im Verbraucherschutz. Die Auswirkungen in
der Praxis stellen sich wie folgt dar:
- Ein Verbraucher will im Internet ein Sparkonto eröffnen.
Er erhält vor Vertragsschluss umfassende Informationen
vom Anbieter, z. B. zu Ansprechpartnern, Produkt (z. B.
Zinssätze, Kündigungsfristen) und Vertragsmodalitäten.
Diese können ihm auch in Textform (z.B. per E-Mail)
mitgeteilt werden. Alle sonstigen Anforderungen an das Geschäft,
bei der Kontoeröffnung etwa hinsichtlich der Identifizierung,
gelten weiter.
- Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich binnen
zwei Wochen widerrufen. Hat er nicht alle Informationen
ordnungsgemäß erhalten, besteht sein Widerrufsrecht
unbegrenzt. Hat er den Widerruf fristgemäß erklärt,
wird der Vertrag rückabgewickelt. Wenn er in dem genannten
Beispiel bereits Beträge auf das Konto eingezahlt hat,
erhält er diese zurück. Sollte ein Verbraucher
ein Darlehen aufgenommen haben, muss er den Kreditbetrag
zurückzahlen; die zwischenzeitlich angefallenen Kreditzinsen
muss er allerdings nur bezahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen
worden ist.
- Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher, der etwa Aktien
oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet
gekauft hat. Deren Preis unterliegt auf dem Finanzmarkt
Schwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten
können. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher nur
vor übereilter Entscheidung schützen, ihm jedoch
keine Gelegenheit zur Spekulation geben. Er kann den Vertrag
auch nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt
worden ist und er dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Sollten Streitigkeiten aus dem Geschäft entstehen,
kann der Verbraucher eine Schlichtungsstelle nach der Schlichtungsstellenverfahrensordnung
anrufen. Diese wird bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet.
Einbezogen werden auch die Verbände des Kreditgewerbes,
die bisher bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus Überweisungen
beteiligt waren. Damit wird das aus dem Überweisungsbereich
bekannte Streitbeilegungsmodell weiter ausgedehnt.
Besonderheiten bei Versicherungsverträgen
Auch wenn Versicherungsverträge im Fernabsatz -z. B.
am Telefon oder durch E-Mail- abgeschlossen werden, sind die
Informationspflichten zu beachten. Bei nicht vollständiger
oder fehlerhafter Information kann der Versicherungsnehmer
den Vertrag auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist widerrufen,
sofern er noch keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen
hat. Die für das erste Jahr gezahlten Prämien und
die auf die Zeit nach dem Widerruf entfallenden Prämien
sind zurückzuerstatten. Für Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Fernabsatz von Versicherungen erfolgt die außergerichtliche
Streitschlichtung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
oder die Versicherungsombudsmänner.
Rücksendekosten bei Widerruf
Geändert wurde auch die bisherige Regelung zu den Rücksendekosten
im Versandhandel bei Ausübung des Widerrufsrechts. Nun
können dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten
der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt
oder bei einem höheren Preis der Besteller die Gegenleistung
oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
erbracht hat.
Eine Belastung mit den Rücksendekosten ist jedoch ausgeschlossen,
wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass einzelne
Kunden Ware in großem Stil bestellen, um sie dann postwendend
zurückzuschicken.
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