|
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung
wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelbeträge
gelten ab dem 1. Juli 2005.
Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für
die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren
minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem
Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit
den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen
identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner
Tabelle zu Grunde. Sie sind deshalb in der Praxis ein wichtiger
Anhaltspunkt für die Höhe des Kindesunterhalts.
Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für
die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und die Höhe
des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge
entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren
Arbeitsentgelts alle zwei Jahre an (§ 1612a BGB).
|