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Im November 2005 ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
(KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft getreten.
Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern
eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche.
Es kann nunmehr ein Musterverfahren durchgeführt werden.
Hierin wird geklärt, ob eine falsche oder unterlassene
öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen-
und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen
Schadenersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung
für alle geschädigten Anleger geklärt. Dabei
muss das Gericht nur einmal in die Beweisaufnahme eintreten.
Früher war dies in allen zehn Verfahren erforderlich.
Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird
dadurch deutlich gesenkt. Kapitalanleger können sich
mit dem neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter
www.ebundesanzeiger.de darüber informieren, ob bereits
ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden
ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und
sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert.
Das UMAG bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen
an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften.
Dabei sind insbesondere drei Punkte hervorzuheben:
- Die Haftungsklage, also die Schadenersatzklage der Gesellschaft
gegen Vorstand und Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten und
groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung
verbessert.
- Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
- Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten
umgestellt.
Das UMAG schafft unter www.ebundesanzeiger.de ein Aktionärsforum
für klagewillige Kleinaktionäre. Damit können
Aktionäre Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher
Quoren und zur Stimmrechtsausübung suchen und zum Mitmachen
aufrufen.
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