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Ab sofort sind Kapitalanleger-Musterverfahren möglich
 
 
 

Im November 2005 ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft getreten.

Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche. Es kann nunmehr ein Musterverfahren durchgeführt werden. Hierin wird geklärt, ob eine falsche oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt. Dabei muss das Gericht nur einmal in die Beweisaufnahme eintreten. Früher war dies in allen zehn Verfahren erforderlich. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird dadurch deutlich gesenkt. Kapitalanleger können sich mit dem neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert.

Das UMAG bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. Dabei sind insbesondere drei Punkte hervorzuheben:

  • Die Haftungsklage, also die Schadenersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstand und Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert.

  • Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.

  • Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt.

Das UMAG schafft unter www.ebundesanzeiger.de ein Aktionärsforum für klagewillige Kleinaktionäre. Damit können Aktionäre Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher Quoren und zur Stimmrechtsausübung suchen und zum Mitmachen aufrufen.

 
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© Anwaltskanzlei Meyer-Volland, Speck GbR
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Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.